Hebegurt für Felgen mit 7 Schlaufen.
1 Schlaufe einerseits, 6 Schlaufen andererseits,
30 mm breit, 4,10 m lang, Schlaufenlänge 200 mm,
Schlaufenabstand 300 mm,
zwischen den Schlaufen 2 m Schutzschlauch aufgezogen und fixiert,
Tragfähigkeit gerade 500 kg, U = 1000 kg, SF 7:1,
Aufhängung bei 2,6/ 2,9/ 3,2/ 3,5/ 3,8/ 4,1 m
Es gibt kein Verfallsdatum bei Zurrgurten / Spanngurten. Hat ein Zurrmittel Mängel, die sicherheitsrelevant sind, spricht man von "Ablegereife".
Das Zurrmittel darf dann nicht mehr eingesetzt werden. Die Ablegereife tritt ein, wenn
- die Gewebekante Einschnitte von mehr als 10% aufweist
- Garnbrüche vorhanden sind (starker Verschleiß)
- Nähte beschädigt sind
- das Gewebe durch Wärme verformt wurde
- aggressive Medien Schäden verursacht haben
- das Spannelement verformt wurde
- die Zahnkränze verschlissen sind
- der Spannhebel gebrochen ist
- die Haken mehr als 5% aufgeweitet sind oder Aufrisse, Brüche, starke Korrosion und bleibende Verformungen haben
- das Label (Etikett) unleserlich ist
- das Label fehlt
Dieser Gurt ist speziell für Abschleppdienste zum Heben von Fahrzeugen.
Bitte beachten Sie die Zugrichtung. Die Schlaufen darf nicht "gegen die Naht" gezogen werden.