Spanngurt / Zurrgurt mit Ratsche, 50 mm breit, zweiteilig, Material: PES
Festende (Ratschenseite) 0,4 m lang, Losende x,6 m lang
mögliche Haken:
Spitzhaken, Klauenhaken, gedrehter Karabinerhaken, Triangelkarabinerhaken, Triangelspitzhaken, Spitzhaken mit Sicherung, Kronehaken, Wirbelhaken.
SHF 50 daN, STF 320 daN
Zurrkraft gerade / Umreifung
2000/ 4000 daN
gefertigt nach EN 12195-2
Dehnung max. 5%
Mögliche Gewebefarben: orange, blau, schwarz
Es gibt kein Verfallsdatum bei Zurrgurten / Spanngurten. Hat ein Zurrmittel Mängel, die sicherheitsrelevant sind, spricht man von "Ablegereife".
Das Zurrmittel darf dann nicht mehr eingesetzt werden. Die Ablegereife tritt ein, wenn
- die Gewebekante Einschnitte von mehr als 10% aufweist
- Garnbrüche vorhanden sind (starker Verschleiß)
- Nähte beschädigt sind
- das Gewebe durch Wärme verformt wurde
- aggressive Medien Schäden verursacht haben
- das Spannelement verformt wurde
- die Zahnkränze verschlissen sind
- der Spannhebel gebrochen ist
- die Haken mehr als 5% aufgeweitet sind oder Aufrisse, Brüche, starke Korrosion und bleibende Verformungen haben
- das Label (Etikett) unleserlich ist
- das Label fehlt
Dieser zweiteilige Zurrgurt / Spanngurt hat zwar den geringeren LC-Wert als ein Gurt mit 5000 daN, aber in der Standardversion die höhere Vorspannkraft und eignet sich deshalb sehr gut zum Niederzurren. Die Grafik unten zeigt den Vorteil der höheren Vorspannkräfte.
Hier finden Sie die Abmessungen der möglichen Endbeschläge.
Je nach Lieferant kann es geringfügige Abweichungen geben.