Spanngurt / Zurrgurt mit Ratsche, 50 mm breit, einteilig, (d.h. keine Haken) Material: PES
SHF 50 daN, STF 320 daN
Zurrkraft gerade / Umreifung
2000/ 4000 daN
gefertigt nach EN 12195-2
Dehnung max. 5%
Mögliche Gewebefarben: orange, blau, schwarz
Es gibt kein Verfallsdatum bei Zurrgurten / Spanngurten. Hat ein Zurrmittel Mängel, die sicherheitsrelevant sind, spricht man von "Ablegereife".
Das Zurrmittel darf dann nicht mehr eingesetzt werden. Die Ablegereife tritt ein, wenn
- die Gewebekante Einschnitte von mehr als 10% aufweist
- Garnbrüche vorhanden sind (starker Verschleiß)
- Nähte beschädigt sind
- das Gewebe durch Wärme verformt wurde
- aggressive Medien Schäden verursacht haben
- das Spannelement verformt wurde
- die Zahnkränze verschlissen sind
- der Spannhebel gebrochen ist
- die Haken mehr als 5% aufgeweitet sind oder Aufrisse, Brüche, starke Korrosion und bleibende Verformungen haben
- das Label (Etikett) unleserlich ist
- das Label fehlt
Einteilige Zurrgurte / Spanngurte, 50 mm breit, mit Ratsche dienen der Umreifung, d.h. das an der Ratsche befestigte Gewebe wird um das zu sichernde Gut herum gelegt und dann in die Ratsche eingeführt. Die Belastbarkeit beträgt 4000 daN in der Umreifung. Dadurch ist dieser Gurt dort beliebt, wo es um etwas schwerere Ladung geht. Der Vorteil gegenüber den 35 mm breiten Gurten liegt in der größeren Auflagefläche und der höheren Belastbarkeit.
Eingesetzt wird dieser Gurt u.a. von Schreinern, Fahrzeugbauern, Getränkehändlern, Zimmereien, Gerüstbauern und vielen anderen.