Spanngurt / Zurrgurt mit Ratsche, 35 mm breit, einteilig, (d.h. keine Haken), Material: PES
SHF 50 daN, STF 210 daN
Zurrkraft gerade / Umreifung
1500/ 3000 daN
gefertigt nach EN 12195-2
Dehnung max. 5%
Mögliche Gewebefarben: orange, blau
Es gibt kein Verfallsdatum bei Zurrgurten / Spanngurten. Hat ein Zurrmittel Mängel, die sicherheitsrelevant sind, spricht man von "Ablegereife".
Das Zurrmittel darf dann nicht mehr eingesetzt werden. Die Ablegereife tritt ein, wenn
- die Gewebekante Einschnitte von mehr als 10% aufweist
- Garnbrüche vorhanden sind (starker Verschleiß)
- Nähte beschädigt sind
- das Gewebe durch Wärme verformt wurde
- aggressive Medien Schäden verursacht haben
- das Spannelement verformt wurde
- die Zahnkränze verschlissen sind
- der Spannhebel gebrochen ist
- die Haken mehr als 5% aufgeweitet sind oder Aufrisse, Brüche, starke Korrosion und bleibende Verformungen haben
- das Label (Etikett) unleserlich ist
- das Label fehlt
Einteilige Zurrgurte / Spanngurte, 35 mm breit, mit Ratsche dienen der Umreifung, d.h. das an der Ratsche befestigte Gewebe wird um das zu sichernde Gut herum gelegt und dann in die Ratsche eingeführt. Eine kompakte Breite von 35 mm, aber ein stärkeres Gewebe verschaffen diesem Gurt einen LC-Wert von 1500 / 3000 daN. Er ist die Mittelvariante zwischen dem 35 mm Gurt mit 1000 / 2000 daN und den wesentlich größeren 50 mm breiten Gurten.
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