Es gibt kein Verfallsdatum bei Zurrgurten / Spanngurten. Hat ein Zurrmittel Mängel, die sicherheitsrelevant sind, spricht man von "Ablegereife".
Das Zurrmittel darf dann nicht mehr eingesetzt werden. Die Ablegereife tritt ein, wenn
- die Gewebekante Einschnitte von mehr als 10% aufweist
- Garnbrüche vorhanden sind (starker Verschleiß)
- Nähte beschädigt sind
- das Gewebe durch Wärme verformt wurde
- aggressive Medien Schäden verursacht haben
- das Spannelement verformt wurde
- die Zahnkränze verschlissen sind
- der Spannhebel gebrochen ist
- die Haken mehr als 5% aufgeweitet sind oder Aufrisse, Brüche, starke Korrosion und bleibende Verformungen haben
- das Label (Etikett) unleserlich ist
- das Label fehlt
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