Bordwandzurrgurt
gefertigt nach EN12195-2
zur Sicherung von Gütern an Bordwänden
für Bordwanddicken von 20 - 32 mm
Schonung der Bordwände durch gummierte Kontaktflächen
einfache Handhabung, da Endbeschlag automatisch beim
Spannen der Ratsche sichert
LC 500 / 1000 daN
SHF 50 daN, STF 150 daN
Bandbreite 50 mm
Es gibt kein Verfallsdatum bei Zurrgurten / Spanngurten. Hat ein Zurrmittel Mängel, die sicherheitsrelevant sind, spricht man von "Ablegereife".
Das Zurrmittel darf dann nicht mehr eingesetzt werden. Die Ablegereife tritt ein, wenn
- die Gewebekante Einschnitte von mehr als 10% aufweist
- Garnbrüche vorhanden sind (starker Verschleiß)
- Nähte beschädigt sind
- das Gewebe durch Wärme verformt wurde
- aggressive Medien Schäden verursacht haben
- das Spannelement verformt wurde
- die Zahnkränze verschlissen sind
- der Spannhebel gebrochen ist
- die Haken mehr als 5% aufgeweitet sind oder Aufrisse, Brüche, starke Korrosion und bleibende Verformungen haben
- das Label (Etikett) unleserlich ist
- das Label fehlt