Hebebänder und Rundschlingen werden im Folgenden als textile Anschlagmittel bezeichnet.
Hebebänder oder Rundschlingen nicht über Tragfähigkeit hinaus belasten!
Tragfähigkeiten entsprechend Etikett und Anschlagart beachten (siehe Tabelle 1).
Hebebänder dürfen nicht geknotet werden.
Bei Lasten mit scharfen Kanten oder rauen Oberflächen dürfen Hebebänder nur dann eingesetzt werden, wenn die gefährdeten Stellen des Hebebandes durch Kantenschutz geschützt sind.
Schleifen Sie nie die Last im Hebeband oder ziehen Sie nie das Hebeband über den Boden oder über eine raue Oberfläche.
Lasten dürfen nicht auf dem Hebeband abgesetzt werden, wenn die Schlinge dadurch beschädigt werden kann.
Hebebänder sind so zu verwenden, dass die Last nicht herabfallen kann.
Benutzung und Lagerung im Temperaturbereich -40°C bis 100°C zulässig.
Unter Einfluss von Feuchtigkeit, kann bei Temperaturen unter 0°C Eisbildung auftreten. Dadurch können Schneidwirkungen und Abrieb erzeugt werden und die Biegsamkeit des textilen Anschlagmittels wird verringert. Die dadurch auftretenden inneren Schäden am textilen Anschlagmittel, führen im Extremfall zur Unbrauchbarkeit desselben.
Laufende Überprüfung Es ist erforderlich, Hebebänder mindestens einmal jährlich einer Prüfung durch einen Sachkundigen zu unterziehen, zwischenzeitlich auch dann, wenn es entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen notwendig erscheint. Mangelhafte Hebebänder, die die Sicherheit beeinträchtigen, dürfen nicht weiter benutzt werden. Dies erfordert die Beobachtung auf augenfällige Mängel hin, während des Gebrauchs.
Tabelle 1 Anschlagarten
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